| Gegenstand | Die Verwirklichung folgender Zwecke:
a) Förderung des Wohlfahrtswesens,
b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes und der öffentlichen Gesundheitspflege
c) Förderung der Jugendhilfe
d) Förderung der Flüchtlingshilfe
Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch: Ziel der Projekte ist die Umsetzung des Zwecks der Gesellschaft, d.h. die Hilfe und Unterstützung von notleidenden oder gefährdeten Mitmenschen. Die Hilfe kann sich dabei auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstrecken und Vorbeugung oder Abhilfe bezwecken.
Die Hilfe richtet sich dabei sowohl auf volljährige als auch minderjährige Mitmenschen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Aufbau und die Unterhaltung von Einrichtungen, in denen Maßnahmen und Projekte im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Sozialgesetzgebung sowie dem Kinder- und Jugendhilfegesetz entwickelt, erprobt und umgesetzt werden. Diese sind territorial vernetzt und wirken durch ihre Gemeinwesen orientierte Arbeit im Sozialraum.
Die Verfolgung der Zwecke des öffentlichen Gesundheitswesens erfolgt durch die Versorgung, Unterstützung und Betreuung von Menschen in Notlagen sowie mit körperlichen, geistigen und seelischen Problemlagen. Die Versorgung erfolgt dabei in ambulanten oder stationären Einrichtungen sowie durch Betreuungs- und Beratungsangebote.
Diese Zwecke werden außerdem durch das planmäßige Zusammenwirken mit den Gliederungen des DRK e. V. und hier im Besonderen mit dem DRK Kreisverband Berlin Schöneberg-Wilmersdorf e. V. und dessen Tochtergesellschaften erreicht. Das planmäßige Zusammenwirken soll insbesondere durch die Einbindung und Koordination in Form des Empfangens z. B. von Management- und Verwaltungsaufgaben erfolgen. |