| Gegenstand | Die Erstellung, Vermarktung und Vertrieb von Softwarelösungen für den Steuer- und Finanzsektor sowie dazugehörige Dienstleistungen, soweit keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche, die bestimmten Berufsgruppen vorbehalten sind. |