| Gegenstand | Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen sowie von sonstigen Vermögensanlagen, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf; Unternehmensberatung, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf; Die Erbringung von Managementleistungen für verbundene Unternehmen soweit es hierfür keiner behördlicher Erlaubnis bedarf; Die Überlassung oder Entsendung von Arbeitnehmern an verbundene Unternehmen, soweit es hierfür keiner behördlichen Erlaubnis bedarf; Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind. |