| Eintragungstext | | Text | Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.05.2025 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 30 April 2030 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 1.250,00 EUR zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Gesellschafter ist ausgeschlossen. Die Geschäftsführung wird ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2025/I) Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.09.2025 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 30. April 2030 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 1.308,00 EUR, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025/II) |
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