| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaften sowie die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften; die Erbringung von Managementdienstleistungen und sonstigen Dienstleistungen für verbundene Unternehmen und Dritte, die Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34c Gewerbeordnung aufgeführt sind. |