| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Zweck der Gesellschaft ist die die Förderung von Bildung, Ausbildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, sowie Jungerwachsene bis zum Abschluss der 1. Ausbildung oder bis maximal 25 Jahre mit einer Förderdiagnostik bzw. einem Förderbedarf insbesondere aus den Bereichen „Lernen“, „emotional-sozial“ und „Sprache“, sowie Jugendhilfe. Die Gesellschaft ist zudem mildtätig tätig. Die Förderung soll sich vor allem darauf konzentrieren, in den jungen Menschen
a) Selbstbewusstsein und Selbstverantwortung;
b) Soziale Fähigkeiten (wie z.B. Wahrnehmung der Bedürfnisse anderer, Verstehen sozialer Beziehungen);
c) Kommunikative Kompetenzen; d) und zentrale schulische Basiskompetenzen zu fördern.
d) und zentrale schulische Basiskompetenzen zu fördern.
Der Gesellschaftszweck der Förderung der Jugendhilfe sowie der Förderung der Bildung, Ausbildung und Erziehung werden verwirklicht insbesondere durch:
a) Durchführung von Trainings, Workshops, Seminaren und Onlinekursen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, auch in Kooperation mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, sowie für in der Jugendarbeit und Jugendbildung tätige Personen als Multiplikatoren;
b) Durchführung und Förderung von Bildungs-, Coaching und Unterstützungsangeboten für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Eltern, um inklusive Lernumfelder zu schaffen;
c) Durchführung und Unterstützung von Jugendbeteiligungsmaßnahmen, Veranstaltungen und Workshops in Zusammenarbeit mit Kommunen und freien Trägern der Jugendhilfe;
d) Bereitstellung von Förder-, Therapie und Unterstützungsangeboten in Schulen und Bildungseinrichtungen;
e) Vernetzung und Kooperation mit Schulen, Fachkräften, Ämtern und Trägern, um chancengerechte Bildungsprozesse für benachteiligte Kindern zu fördern;
e) Entwicklung und Verbreitung innovativer Systeme für den Schulbereich (Lernmaterialien, digitale Austauschplattformen usw.);
f) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Herausgabe und Bereitstellung von Informationsangeboten zur Unterstützung der Jugendbildung und beruflichen Bildung.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die gesellschaftsvertraglichen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie andere Unternehmen zu gründen.
Die Gesellschaft darf alle Tätigkeiten vornehmen, die der Zweckerfüllung dienlich sind. |