| Gegenstand | Im In- und Ausland Rechte und Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, zu halten, zu veräußern und zu verwalten sowie andere Vermögensgegenstände zu erwerben, zu halten, zu veräußern und zu verwalten. Gegenstand des Unternehmens ist es außerdem, alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte im In- und Ausland zu tätigen, sofern dafür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Gegenstand des Unternehmens ist ferner, an der Verwaltung von Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen mitzuwirken und an Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen Verwaltungs-, Beratungs- und sonstige nicht erlaubnispflichtige Dienstleistungen zu erbringen. |