| Gegenstand | Das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) bedürfen. |