| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und Verwerten von eigenem Vermögen insbesondere Beteiligungen an Unternehmen und Vermögensanlagen aller Art, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes notwendig oder nützlich erscheinen und die den Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. |