| Gegenstand | Die Körperschaft mit Sitz in Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).
(2) Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie des Wohlfahrtswesens für Hilfsbedürftige und sozial Schwache unabhängig von Alter und Geschlecht, der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge.
(3) Der Satzungszweck aus Abs. 2 wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung, Pflege und Betreuung von Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen und/oder hilfsbedürftigen Personen. Die Körperschaft beschafft und vermietet hierzu Wohnraum und ermöglicht ein therapeutisch betreutes Wohnen durch die Gesellschaft. Zudem werden Beschäftigungsmöglichkeiten in Verbindung mit einer arbeitstherapeutischen Betreuung von Arbeitsplätzen für diesen Personenkreis durch die Gesellschaft geschaffen. Der Satzungszweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung wird verwirklicht durch die Übernahme des VIA Qualifizierungszentrums. Der Satzungszweck der Hilfe für Flüchtlinge wird durch Unterstützungs- und Unterbringungsleistungen für Flüchtlinge verwirklicht. Der Satzungszweck der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens wird verwirklicht durch den Betrieb von ambulanten und teilstationären Pflege- und Tagespflegeeinrichtungen.
(4) Die Gesellschaft ist parteipolitisch und in Glaubensfragen neutral.
(5) Der Satzungszweck aus Abs. 2 wird auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne von § 57 Abs.3 AO mit den mittelbar und unmittelbar verbundenen Gesellschaften aus dem Unternehmensverbund der VIA gGmbH - Du bist. Wir sind. oder mit dem steuerbegünstigten Rechtsnachfolger der vorbenannten Gesellschaften verwirklicht, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen und die in § 2 Abs. 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen.
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt hierbei durch Bildungsleistungen (die Aus-, Fort- und Weiterbildung von körperlich oder seelisch beeinträchtigten Menschen und Mitarbeiter*innen) sowie das Überlassen von Räumlichkeiten und unbeweglichen und beweglichen Wirtschaftsgütern.
Die Gesellschaft kann im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens von den vorstehend genannten Unternehmen auch betriebsnotwendige Dienstleistungen (Controlling, Vertragsmanagement und Immobilienbereich, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Personalverwaltung und Entwicklung, Leistungen der IT-Abteilung, externe und interne Unternehmenskommunikationsleistungen, Qualitätsmanagement sowie zentrale Sekretariatsarbeit, Verwaltungsleistungen, Produktvertrieb, Boten- und Transportleistungen, Reinigungs- und Verpflegungsleistungen, Handwerksleistungen, Gärtnerarbeiten) und Bildungsleistungen (die Aus-, Fort- und Weiterbildung von körperlich oder seelisch beeinträchtigten Menschen und Mitarbeiter*innen) empfangen sowie Räumlichkeiten und unbewegliche und bewegliche Wirtschaftsgütern überlassen bekommen.
Die genaue Benennung des jeweiligen Kooperationspartners und der jeweiligen Kooperation wird dem Finanzamt in gesonderter Aufstellung übermittelt. |