Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Nutzung und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes, eigener Beteiligungen und anderer Vermögenswerte im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Geschäfte.