| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, insbesondere der steuerbegünstigten Einrichtungen der Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH, bei ihren originären Aufgaben, insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, der Berufsbildung, des Wohlfahrtwesens sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung, ebenso durch die Förderung der christlichen Religion katholischen Bekenntnisses.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit den zum Unternehmensverbund um die Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH gehörenden Gesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
Die Leistungen umfassen insbesondere die Erbringung oder Inanspruchnahme von Lieferungen und Dienstleistungen jeglicher Art, durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen, Versorgungsleistungen mit Energie und durch die Überlassung von Personal sowie von Dienst- und Versorgungsleistungen, wie z.B.
Reinigungsarbeiten, nebst allen damit zusammenhängenden Nebenleistungen, wie z. B. zentrale Bettenaufbereitung, Spüldienste, Stationsserviceleistungen, Arbeiten in Zentralspüle etc., Sterilgutversorgung, Transport- und Sicherheitsdienstleistungen, Speisenzubereitung und -verteilung, Empfangs- und Schreibdienstleistungen, Hol- und Bringedienste, Patiententransporte sowie die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen jeglicher Art, die sich im Zusammenhang mit oder in Ergänzung zu den vorgenannten Arbeiten ergeben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen, insbesondere auch andere vergleichbare Dienstleistungen erbringen. Sie ist berechtigt, andere Gesellschaften oder Einrichtungen zu gründen, zu verwalten, zu übernehmen oder sich an ihnen zu beteiligen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. |