| Gegenstand | Der Erwerb, die Bebauung und Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz, die Übernahme der Geschäftsbesorgung von anderen Gesellschaften, die Erbringung von Bürodienstleistungen, Baubetreuung und Bauträgerleistung, Baunebenleistungen, Hausmeistertätigkeiten, sowie der Handel mit Baustoffen. Tätigkeiten nach § 34c GewO. 2. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich sind. |