| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist aus christlicher Verantwortung soziale Hilfe zu
leisten durch die Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, der Hilfe für behinderte Menschen, der Jugend- und Altenhilfe, der Flüchtlingshilfe sowie der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird durch die Errichtung, die Unterhaltung und Förderung dem Gesellschaftszweck dienender Einrichtungen verwirklicht, insbesondere durch
a) Errichtung und Betrieb von ambulanten, stationären und teilstationären Diensten, soweit steuerbegünstigte Zwecke verfolgt werden; b) Hilfe für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie Menschen in sozialen Notlagen; c) Errichtung und Betrieb von Wohnheimen, Wohngemeinschaften, betreutem Einzelwohnen sowie weiteren ambulanten Angeboten, z. B. zur Krisenbewältigung; d) Projekte für Kinder und Jugendliche in sozialen Notlagen; e) Durchführungen von Aus- und Fortbildung; f) Leistungen bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht, an hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung; g) Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung alter Menschen dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Die Gesellschaft erhält zu den von ihr erbrachten Dienstleistungen für die Förderung der vorgenannten Zwecke im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens gemäß § 57 Absatz 3 AO Leistungen Verwaltungsdienstleistungen (insbesondere Finanzbuchführung, Personalverwaltung, Personalmarketing, Arbeitssicherheit und betriebliches Gesundheitsmanagement, Controlling, IT, Facility-Management, Fördermittelverwaltung) und artverwandte Dienstleistungen, im Übrigen wie im jeweils gültigem Kooperationsvertrag vereinbart, von der Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH.
Die Gesellschaft erhält zu den von ihr erbrachten Dienstleistungen für die Förderung der vorgenannten Zwecke im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens gemäß § 57 Absatz 3 AO Leistungen Verwaltungsdienstleistungen (insbesondere Finanzbuchführung, Personalverwaltung, Personalmarketing, Arbeitssicherheit und betriebliches Gesundheitsmanagement, Controlling, IT, Facility-Management, Fördermittelverwaltung) und artverwandte Dienstleistungen, im Übrigen wie im jeweils gültigem Kooperationsvertrag vereinbart, von der USE, Union Sozialer Einrichtungen gGmbH.
Die Gesellschaft erhält zu den von ihr erbrachten Dienstleistungen für die Förderung der vorgenannten Zwecke im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens gemäß § 57 Absatz 3 AO Leistungen der strategischen Steuerung, der strategischen und operativen Kontrolle, der Aufstellung verbundweiter Standards und Ausübung von Richtlinienkompetenzen, des verbundweiten Controllings und allgemeiner Verwaltungsaufgaben,
der Koordination des Freiwilligenmanagements sowie der Durchführung von Bildungsmaßnahmen, im Übrigen wie im jeweils gültigen Kooperationsvertrag vereinbart, von der Stiftung Unionshilfswerk Berlin.
(2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung anerkannt sind.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile des Gesellschafters oder den gemeinen Wert der von dem Gesellschafter geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an das Unionhilfswerk, Landesverband Berlin e.V., das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat. |