| Gegenstand | Die Verwaltung von eigenen Vermögenswerten aller Art und die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen, die sich mit der Softwareentwicklung für Rechtsanwälte und Finanzdienstleister beschäftigen.
Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung oder dem Kreditwesengesetz einer Erlaubnis bedürfen, sind ausgenommen. |