| Gegenstand | Der Erwerb, die Entwicklung, Verwaltung, Vermietung und Verwertung von Grundstücken sowie die Errichtung, Vermietung, Verwertung und Verwaltung von Baulichkeiten aller Art.
Der Gegenstand des Unternehmens umfasst nicht solche Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen oder unter den Anwendungsbereich der Handwerksordnung fallen. |