Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren.
1. Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen und Grundstücken , 2. Vermietung von angemieteten und selbst erworbenen Immobilien und Maschinen , 3. Unternehmensberatung im Bereich Gastronomie , 4. Leitung, Führung und Entwicklung der geschäftlichen Tätigkeiten der Tochterunternehmen.