| Gegenstand | 1. Zweck der Gesellschaft ist die Tätigkeit als Hilfsorganisation der freien Wohlfahrtspflege. 2. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks sind Gegenstand des Unternehmens insbesondere folgende Aufgaben: - Förderung des Zwecks des Arbeiter-Samariter-Bundes im Hinblick auf steuerbegünstigte Behindertenfahrdienste, insbesondere im Hinblick auf die Beförderung von Personen, die auf die Beförderung mit Spezialfahrzeugen, in mit Begleitpersonen besetzten Kraftfahrzeugen angewiesen oder in sonstigen Einzelfällen im Hinblick auf die Beförderung hilfsbedürftig sind; - Pflege und Stärkung der sozialen Verantwortung in der Bevölkerung; Förderung der ehrenamtlichen Mitarbeit; - Zusammenarbeit mit anderen Wohltahrts- und Hilfsorganisationen durch regelmäßige Beratung und Abstimmung; - Kooperation mit den Trägern der öffentlichen Wohlfahrtspflege und des Gesundheitswesens; 3. - Mitwirkung bei der Sozialplanung; - Erprobung neuer Hilfemöglichkeiten; - Mitarbeit in der öffentlichen Daseinsvor- und Daseinsfürsorge durch Übernahme von Aufgaben im Rettungswesen, Sanitätswesen, Gesundheitswesen und im Bevölkerungsschutz; - Planung, Durchführung und Betrieb von ambulanten und stationären Sozialen Diensten, Essen auf Rädern, Kindergärten, Kinderhorten und Kindertagesstätten im Rahmen der Aufgabenbeschreibung der ASB-Richtlinien; - Aus-, Fort- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Helfern und Mitarbeitern für alle satzungsgemäßen Aufgabenbereiche sowie Breitenausbildung, soweit diese nicht vom Bundesverband oder den Landesverbänden durchgeführt wird; - Förderung der Kinder- und Jugendhilfe; - Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke für den Arbeiter-Samariter-Bund Mainfranken e.V., Würzburg, sowie für den Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. und den Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bayern e.V. und deren Mitgliedsorganisationen, sofern diese als steuerbegünstigt im Sinne der § 51ff AO anerkannt sind; - das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen ASB-Gliederungen und ASB-Gesellschaften im Sinne dieser Satzung, soweit es sich bei diesen um steuerbegünstigte Körperschaften handelt sowie sonstigen steuerbegünstigten Körperschaften in Gestalt eines aufeinander abgestimmten und koordinierten Wirkens. Das aufeinander abgestimmte und koordinierte Wirken dient dabei der Realisierung der in Absatz 2 genannten Satzungszwecke durch Nutzung aller denkbaren und erlaubten gesellschafts und verbandsrechtlichen Gestaltungen. Es erfolgt insbesondere durch die Erbringung der Inanspruchnahme von Kooperationsleistungen in Form von Verwaltungsdienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen, Personalüberlassungen oder anderen Dienstleistungen, die der gemeinschaftlichen Verwirklichung der in Absatz 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke durch die beteiligten Körperschaften dienen. |