Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten von Beteiligungen, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind und keiner gesonderten Erlaubnis bedürfen.