Handelsregister B des Amtsgerichts Würzburg
Nummer der Firma:
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HRB 11384
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
X-PRESS GmbH
b)
Würzburg
Geschäftsanschrift:
Veitshöchheimer Straße 107, 97080
Würzburg
c)
Die Erzeugung von Printmedien.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Benkert, Joachim, Erlabrunn, *XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Peukert, Matthias, Würzburg, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2011.
a)
19.01.2012
Merkle
2
a)
X-PRESS DIGITAL MEDIA GmbH
26.000,00 EUR b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Vogl, Torsten, Erlabrunn, *XX.XX.1976
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.02.2012 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die
Änderung der §§ 1 (Firma) und 4 (Stammkapital,
Stammeinlagen) der Satzung beschlossen.
a)
21.03.2012
Schneider
Abruf vom 03.04.2024