Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaftern, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und Maschinen, Betrieb von Photovoltaikanlagen, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften/Personengesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf andere, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerbern oder sich an solchen beteiligen und sämtliche einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern; desgleichen kann sie die Geschäftsführung solcher Unternehmen ausüben. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.