| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Gesellschaft verfolgt folgende Zwecke: a) die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, b) die Förderung der Erziehung in der Familie, c) die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege, d) die Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen, e) die Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung, f) die Jugend- und Erwachsenenbildung (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Angebote im Bereich mobile Sozialarbeit, b) Angebote im Bereich Sozialberatung, c) Schulprojekte, d) Angebote im Bereich Schulsozialarbeit, e) offene Jugendarbeit, f) Angebote der Ferienbetreuung, g) Berufsvorbereitende Maßnahmen, h) Kinderbetreuung, i) Projekte im Bereich Jugend- und Erwachsenenbildung, j) Betrieb von Freiwilligenagenturen, k) Durchführung von erlebnispädagogischen Aktivitäten, l) Durchführung von Klassen- und Gruppenfahrten, m) Betrieb von Schullandheimen, n) stationäre Jugendhilfeeinrichtungen. |