Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte bei Aufwendungen bis zu 300,00 EUR können von dem 1. und 2. Vorstand einzeln abgeschlossen werden. Recthsgeschäfte bei Aufwendungen von 300,01 EUR bis zu 1.000,00 EUR sind von den Vorständen gemeinsam abzuschließen. Rechtsgeschäfte bei Aufwendungen über 1.000,00 EUR bedarfen vorab der Zustimmung der Mitgliederversammlung.