Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen aller Art, Darlehen und Bausparverträgen sowie Investmentfondsanteilen sowie der Vertrieb von Genossenschaftsanteilen. Im Hinblick auf die Vermittlung von Investmentfondsanteilen erbringt die Gesellschaft die Anlage und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilscheinen und Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds und/oder ausländischen Investmentanteilen, die nach Auslandinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, das heißt lizenzierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen und/oder einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist). Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 Investmentgesetz (sog. "Single-Hedge-Fonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.