Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung der Kommanditgesellschaft in Firma Albert Sperber GmbH & Co. KG sowie die Übernahme und das Halten von Beteiligungen und die Ausübung von Geschäftsführungsaufgaben.