Handelsregister B des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf.
Nummer der Firma:
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HRB 3110
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
G 1 Automaten GmbH
b)
Erbendorf
c)
Die Aufstellung von Spiel- und
Unterhaltungsautomaten, sowie der Erwerb
und die Verwaltung von Beteiligungen
sowie die Übernahme der persönlichen
Haftung und der Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften, insbesondere die
Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an der G 1 Automaten
GmbH & Co. Marktredwitz KG, der G 1
Automaten GmbH & Co. Waldershof KG, der
G 1 Automaten GmbH & Co. Wildschütz KG
und der G 1 Automaten GmbH & Co. Gastro
KG jeweils mit dem Sitz in Erbendorf.
Die Gesellschaft darf auch andere
Unternehmen errichten, sich an anderen
Unternehmen beteiligen und die
Geschäftsführung bei anderen
Unternehmen übernehmen.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Koch, Angelika, Erbendorf, *XX.XX.1974
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2006.
a)
11.10.2006
Werner
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
3 SB;
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Ringstraße 7, 92681 Erbendorf
a)
13.10.2011
Götz
Abruf vom 29.03.2024