| Gegenstand | (a) die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie von Innenräumen und der damit verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden sowie die Wahrnehmung sonstiger Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. (1) bis Abs. (3) und Abs. (6) BauKaG einschließlich der Übernahme von Generalplanungsaufträgen und (b) die Verwaltung eigenen Vermögens. |