| Gegenstand | Abgabe von Waren an mehreren verschiedenen und auch wechselnden Standorten auf unbestimmte Zeit. Die Abgabe von Waren ist bestimmt für den Verzehr an Ort und Stelle, als auch zur Mitnahme sowohl als stehendes Gewerbe aber auch als Reisegewerbe, mit oder ohne Alkoholausschank, in Gaststätten oder an Imbisswägen oder Verkaufsständen. Gegenstand des Unternehmens ist ebenfalls die Produktion und der Vertrieb von Fleisch-, Wurst-, Frittier-, Gemüse- und Brotwaren sowie von Soßen, Gewürzen und Mischungen u. a. aus vorgenannten Zutaten, von Verbrauchsmaterial und Sonstigem, welche entweder zur Abgabe / Verkauf wie oben bestimmt, für den Betrieb des Unternehmens notwendig sind oder als Nahrungsmittel für Mensch und Tier in geeigneter Form direkt an Verkaufsständen und -stätten per Internet bzw. über den Groß- und Einzelhandel vertrieben und verkauft werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige Unternehmen neu zu errichten, bestehende zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und sämtliche einschlägigen Geschäfte zu betreiben, die geeignet erscheinen, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern, insbesondere auch die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelber oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf in In- und Ausland Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten. |