| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Die Gesellschaft wird ansonsten durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Es kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, sowie die Befugnis zur Einzelvertretung erteilt werden. |