| Gegenstand | 1. Gegenstand des Unternehmens bildet: Pflege von Grünflächen, Sammlung, Aufbereitung, Ausbringung oder sonstige Verwertung organischer Roh-, Rest- und Wertstoffe, Durchführung land- und forstwirtschaftlicher Transporte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes, Durchführung land- und forstlicher Arbeiten, Durchführung flächenbezogener Arbeiten für Gebietskörperschaften zur Erfüllung der diesen obliegenden Reinigungs-, Räum-, Streu- und Verkehrssicherungspflichten sowie diesen vergleichbare Tätigkeiten, Vermittlung und Durchführung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen, Beratung der Mitglieder des Maschinenrings über ländliche Dienstleistungen, Fakturierung und Abrechnung für Mitglieder des Maschinenrings, Vermittlung und Handel mitRohstoffen und Bedarfsgütern aller Art insbesondere für Mitglieder des Maschinenrings. 2. Weiter sind Gegenstand des Unternehmens alle mit vorstehend aufgeführtem Unternehmungszweck in unmittelbaren und mittelbaren Zusammenhang stehenden Geschäfte. 3. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. 4. Ausgenommen, d.h. nicht Unternehmensgegenstand, sind Geschäfte, die einer besonderen behördlichen oder handwerksrechtlichen Erlaubnis bedürfen. |