| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung Erwachsener und Heranwachsender auf sämtlichen Bereichen des gegenwärtigen Lebens in einer freiheitlichrechtsstaatlich geordneten Gesellschaft im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung der Stadt Straubing im Sinne des Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung und Art. 7, 57 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Vorträgen, Kursen, Lehrgängen und Seminaren in den Bereichen allgemeine und politische Bildung, Sprachen, Beruf, Gestaltung, Gesundheit; Planung und Organisation von Führungen, Ausstellungsbesuchen, Besichtigungen, Studienreisen; Durchführung von Ausstellungen; Durchführung von Prüfungen; Durchführung von Sonderveranstaltungen; Weiterbildungsberatung; Einrichtung und Förderung von Selbstlerngruppen; Überlassung von Räumen, Geräten und Medien; Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf Schulabschlüsse |