| Gegenstand | - der Erwerb, das Halten, die Bewirtschaftung und die Veräußerung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten, sowie dinglichen Rechten an denselben. Ausgenommen sind solche Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des § 34 c Gewerbeordnung fallen. - die Vermögensverwaltung und das Halten von Vermögensbeteiligungen. Dazu gehört auch die Verwaltung von eigenem Vermögen. - Ausführung von landwirtschaftlichen Lohnleistungen aller Art, - Herstellung von Futtermitteln, - Vermietung von beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen, - Übernahme von Unternehmensberatungstätigkeiten, - Übernahme von Hausmeisterdiensten, - Vornahme von Hoch,- Tiefbau- und Innenausbautätigkeiten sowie Sanierungstätigkeiten von Liegenschaften, - Übernahme von Objektverwaltungstätigkeiten im gewerblichen und wohnwirtschaftlichem Bereich für eigene Wohnungsbestände und gewerbliche Objekte im eigenen Bestand, - Planung und Errichtung von Windkraftanlagen jeder Größe im Onshore- und Offshorebereich und Betrieb dieser Anlagen, Übernahme von Vermittlungsleistungen und Beratungsleistungen in diesem Bereich, - Betrieb und Errichtung von sozialen Immobilien und Immobilien im Altenbereich und zur Altenpflege sowie deren Verwaltung, wenn sie sich im Eigenbestand befinden. |