Handelsregister B des Amtsgerichts Schweinfurt
Nummer der Firma:
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HRB 8244
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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4
5
6
7
1
a)
VAB Objekt GmbH
b)
Hollstadt
Geschäftsanschrift:
Mittlere Dorfstraße 13, 97618 Hollstadt
c)
Errichtung von Gebäuden als Bauträger,
Verwaltung und Veräußerung dieser
Gebäude, An- und Verkauf von bebauten
und unbebauten Grundstücken, Vermittlung
des Abschlusses von Verträgen über
Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte sowie alle damit in Zusammenhang
stehenden Geschäfte.
27.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Apler, Richard, Heustreu, *XX.XX.1989
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Büttner, Michael, Bad Neustadt a.d. Saale,
*XX.XX.1983
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Vorndran, André, Hollstadt, *XX.XX.1979
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 5.3.2020.
a)
13.03.2020
Vey
Abruf vom 04.04.2024