Handelsregister B des Amtsgerichts Schweinfurt
Nummer der Firma:
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HRB 5880
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Dorn Bau AG
b)
Poppenhausen
Geschäftsanschrift:
Werntal 50, 97490 Poppenhausen OT Hain
c)
Das Errichten von Gebäuden jeglicher Art
auf fremden Grund. Eine Rechts- oder
Steuerberatung sowie sonstige
genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtige
Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht
Gegenstand des Unternehmens.
60.000,00 EUR a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Vorstand:
Dorn, Uwe, Poppenhausen, *XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 01.04.2010.
a)
10.05.2010
Fachet
2
b)
Bestellt:
Vorstand:
Dorn, Raphael, Poppenhausen, *XX.XX.1994
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
08.04.2019
Nossek
3
c)
ist das Errichten von Gebäuden jeglicher Art
auf fremden Grund sowie die Veräußerung
und der Erwerb von Grundbesitz.
Eine Rechts- oder Steuerberatung sowie
sonstige genehmigungs- bzw.
erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind
ausdrücklich nicht Gegenstand des
Unternehmens.
a)
Die Hauptversammlung vom 07.03.2023 hat die Änderung des
§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung
beschlossen.
a)
10.03.2023
Luff
Abruf vom 01.02.2024