Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Handel mit und Installation von Anlagen zur Erzeugung und Verwertung erneuerbarer Energien, insbesondere: - Photovoltaikanlagen - Windkraftanlagen - Batteriespeicher für elektrischen Strom - Wärmepumpen - Anlagen zur Produktion und Speicherung von Wasserstoff - Anlagen zur Produktion von Strom und Wärme aus Wasserstoff - Anlagen zum Laden und Entladen elektrisch betriebener Fahrzeuge (Wallboxen).