Handelsregister B des Amtsgerichts Passau
Nummer der Firma:
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HRB 3282
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Reno Sportswear Handelsgesellschaft mbH
b)
Waldkirchen
c)
Handel mit Textilien, insbesondere mit
Sportbekleidung
2.000.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Koller, Franz, Viecht, *XX.XX.1956
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.11.1980 zuletzt geändert am
23.04.2001
a)
19.02.2004
Knabl
b)
Tag der ersten
Eintragung: 06.04.1981.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 46 SB;
2
b)
Geschäftsanschrift:
Ratzinger Weg 26, 94065 Waldkirchen
1.500.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2010 hat die
Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um
477.416,24 EUR auf
1.500.000,00 EUR sowie die Änderung der §§ 3
(Geschäftsjahr), 5 (Stammkapital), 7
(Gesellschafterbeschlüsse) und 14 (Veröffentlichungen) der
Satzung beschlossen.
a)
15.02.2010
Breundl
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Passau vom 17.07.2015 (Az. IN 227/15) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese
Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
a)
22.07.2015
Kohout
4
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Passau vom 01.09.2015 (Az. IN 227/15) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
03.09.2015
Kohout
Abruf vom 27.03.2024