Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, die Errichtung und Veräußerung von Wohnbauten einschließlich des Bauträgergeschäfts nach § 34 c GewO, die Vermietung von Immobilien sowie alle Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen.