| Gegenstand | 1. Beteiligungsgesellschaft: Die Gesellschaft bezweckt die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung und Entwicklung eigener Beteiligungen. 2. Immobilienwirtschaft: Erwerb, Besitz, Verwaltung, Vermietung, Verpachtung, Verkauf und Entwicklung von Immobilien jeglicher Art, einschließlich Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien. 3. Finanz- und Kapitalanlagen: Investitionen in Wertpapiere, Aktien, Anleihen, Fonds, Beteiligungen und andere Finanzinstrumente zur langfristigen Vermögensbildung und -sicherung. 4. Unternehmensberatung und -verwaltung: Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Unternehmensführung, Finanzierung, Strategieentwicklung und Nachfolgeregelung für Tochtergesellschaften und Beteiligungsunternehmen. 5. Sonstige Tätigkeiten: Alle Geschäfte, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder diese zu übernehmen. Rechtsdienstleistungen gehören nur bei Vorliegen einer Erlaubnis oder im erlaubnisfreien Umfang, insbesondere als Nebenleistung gemäß § 5 Abs. 1 RDG, zum Unternehmensgegenstand. |