| Gegenstand | Handel und Dienstleistungen aller Art im Bereich Konsumgüter, Gastronomie, Investitionsgüter und Immobilien sowie das Entwickeln und Halten von Marken. Eingeschlossen sind Beratungsleistungen für Geschäfte im In- und Ausland sowie Interim Management. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an diesen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft mittelbar und unmittelbar zu fördern. Bankgeschäfte und Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz oder dem Depotgesetz genehmigungspflichtig sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens, ebenso nicht die Verwaltung fremden Vermögens im eigenen oder fremden Namen. Steuerberatung und Tätigkeiten, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtig sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Handwerkliche Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens. |