| Gegenstand | (1) Die RDA Rummelsberger Dienste für Menschen im Alter gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Schwarzenbruck verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zwecke der Gesellschaft sind a)die Förderung der Altenhilfe und der Wohlfahrtspflege, b)die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (3) Die Satzungszwecke Absatz 2 lit. a) werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Diensten und anderen eigenen Einrichtungen im Sinne der §§ 68 Nr. 1 a), 66 AO zur Versorgung und Betreuung bzw. Förderung von alten Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Satzungszwecke Absatz 2 lit b) werden mittelbar verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere die steuerbegünstigte Rummelsberger Diakonie e.V. und ihre steuerbegünstigten Beteiligungsgesellschaften, welche diese Mittel unmittelbar für o.g. Zwecke verwenden. In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft diakonische Aufgaben der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Die Satzungszwecke in Absatz 2 werden auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen (§ 57 Abs. 3 AO), verwirklicht, d. h. insbesondere durch Zusammenwirken mit dem Alleingesellschafter, den gemeinnützigen Tochtergesellschaften der Gesellschaft sowie mit sonstigen verbundenen gemeinnützigen Unternehmen. Die Gesellschaft erbringt hierfür Dienstleistungen an die vorgenannten Gesellschaften bzw. den Alleingesellschafter, die diese bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer gemeinnützigen Zwecke unterstützen und die Erreichung dieser Zwecke fördern bzw. kann sie auch entsprechende Dienstleistungen beziehen. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |