| Gegenstand | die Durchführung von Sanitär-, Gas- und Wasserinsallationen, insbesondere 1. Planung und Bau von Rohrleitungsanlagen, ausgenommen Fernleitungsanlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten i. S. d. § 19 a Wasserhaushaltsgesetz, aus allen zugelassenen Werkstoffen für Gase, Wasser. Abwasser und chemische Flüssigkeiten, 2. Planung und Bau von sanitären Anlagen, ins besondere von Abwasserhebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen und Wasseraufbereitungsanlagen sowie von sanitären Einrichtungen für Schwimmbäder und für medizinische Bäder. 3. Bau von Abgas-, Be- und Entlüftungsanlagen, 4. Installation von Einzelfeuerstätten und Gasverbrauchseinrichtungen sowie von haustechnischen Einrichtungen, Armaturen und Warmwasserbereitern einschließlich der Sicherheits-, Weß- und Regeleinrichtungen, 5. Planung und Bau von zentralen Heizölversorgungsanlagen, 6. Verlegung und Anschluß von Rohren für Tankstellen, 7. Herstellung und Montage von Einrichtungen zur Ableitung von Niederschlagswasser sowie im Einzelfall wirtschaftlich ergänzende oder mit ihnen fachlich oder technisch zusammenhängende Arbeiten i. S. d. § 5 der Handwerksordnung. |