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Amtsgericht
München
PIFIESFIER
Blatt
A
Blatt
A
|
Ki
Ei
ee
um
98687.
Nr.
Fi
Grund-
Vorstand
|
der
2
re
oder
Persönlich
haftende
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
Eintra-
Stammkapital
Gesellschafter
und
Unterschrift
gung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
3
4
7
1
OPUS
GmbH
50.000,--
|Hoyer
Michael,
GmbH
mit
Gesellschaftsvertrag
vom
16.
Dezember
a)
23
April
1992
Gesellschaft
für
Organisation,
Diplom-Wirtschafts
1991
und
Nachtrag
vom
24.
März
1992.
Programm
und
Systementwicklung
ingenieur,
2
mbH
München
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
ver-
a
tritt
er
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
b
esellschafts-
München
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesell-
vertrag
schaft
entweder
durch
zwei
Geschäftsführer
Bl.
3
SB
Erstellung
von
anwendungs-
oder
durch
einen
Geschäftsführer
zusammen
Nachtrag
spezifischen
Software-
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Bl.
6
SB
Lösungen,
Entwicklung
Neue
Satzung
von
PC-Programmen,
Jedoch
vertritt
der
Geschäftsführer
Hoyer
Bl.
7
SB
Komplette
DV-Betreuung
Michael
stets
einzeln.
|
(Beratung,
Beschaffung,
|
Installation
und
An-
|
passung
von
SW-Produkten,
Schulung)
von
Unter-
|
nehmen
sowie
Beratung
|
und
Unterstützung
in
|
allen
Fragen
der
Aufbau-
und
Ablauforganisation,
Bereitstellung
von
Programmier-
und
Ent-
wicklungskapazität
in
'
der
Datenverarbeitung
'
für
Dritte
und
Entwicklung
1
und
Vermarktung
von
PC-Softwareprodukten.
2
RS
103:
Karteiblatt
Handelsregister
Abteilung
B
(3.80)
Arbeitsverwaltung
Straubing
Maier-
Waininger
Georg,
Programmierer,
München
Zum
Geschäftsführer
ist
bestellt:
‚Maier-Waininger
Georg,
Programmierer,
München.
Er
vertritt
stets
einzeln.
a)
04.
Nov.
1992
Fortsetzung
Rückseite
Lädt...
Amisgericht
fi
Rückseite
von
Blatt
A
-
Vorstand
BRESBEHEER
TE
BEE
a)
Firma
run
Persönlich
haftende
Rechtsverhältnisse
a)
129
a
aaling
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
b)
Bemerkungen
Abwickler
6
7
4
B
3
Die
Geschäftsführer
Hoyer
Michael
und
Maier-Waininger
2)9.5.2000
Georg
sind
nunmehr
‚befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
Meyer
,;
5
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt