| Gegenstand | Die Durchführung aller im Zusammenhang mit dem Wohn- und Innenausbau stehenden Handwerks- und Baudienstleistungen, soweit hierzu keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind. Es finden in diesem Zusammenhang gelegentliche Vermittlungen von Bauaufträgen an Fachfirmen anderer Gewerke statt, die über eine behördliche Genehmigung verfügen; von Abbrucharbeiten (ohne Eingriff in die Statik); von Facility Management Tätigkeiten (keine erlaubnispflichtigen und handwerksrechtlich relevanten Tätigkeiten); von Projektentwicklungen und Steuerungen / Projektmanagement; von Büroarbeiten jeglicher Art: von Gutachten bzw. die Tätigkeitsausübung als Sachverständiger; von Proben für Laboruntersuchungen; von Spachtelarbeiten (ohne Betonsanierungsarbeiten), von vorbereitenden Tätigkeiten für Maler- oder Maurerbetriebe (ausgenommen Tätigkeiten, die dem Maler- und Lackierer-/Maurerhandwerk zuzuordnen sind). Ferner der Ankauf und Handel mit Baumaterialien und Bauelementen, sowie die Erstellung von 3D-Planungen von Bädern und Wohnräumen sowie die Tätigkeit als Bodenleger (verlegen von PVC-Belägen, Teppichen, Laminat und Fertigparkett -schwimmend-), als Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden), die Ausübung des Elektrotechnikerhandwerks und der Betrieb eines Winterdienstes (Schneeräumen, Splitt streuen usw.). Darüber hinaus die Tätigkeit als Generalunternehmer für Bauvorhaben (keine Tätigkeiten nach § 34c GewO und im handwerklichen Bereich), die Vermittlung von Aufträgen an andere Betriebe, der Verkauf von Baumaterialien und Baustoffen, der Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale) sowie sämtliche Tätigkeiten im IT-Bereich. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen ähnlicher Art beteiligen, solche erwerben, Vertretungen auf dem Gebiet des Unternehmensgegenstandes übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. |