Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen; wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit; Durchführung von Schulungs- und Trainingsmaßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre, Steuerlehre, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensführung sowie steuerberatende Tätigkeit. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.