Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz, die für eine Rechtsanwaltsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 59 c Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung, insbesondere Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch die in Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten erfolgt, wofür die Gesellschaft die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen schafft sowie die damit verbundenen Geschäfte tätigt, und Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten, die nicht mit dem Beruf eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts vereinbar sind - insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte - auszuüben.