Die Gesellschaft hat stets zwei Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist stets einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Beteiligung, Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung in anderen Gesellschaften.