Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, Sachverständigentätigkeiten auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung, Beratung und Wahrung von fremden Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.