| Gegenstand | 1. Erfüllung sozialer Aufgaben im Landkreis Günzburg, vor allem der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege, im Sinne von Caritas und Diakonie und im Geiste der katholischen und evangelischen Kirche. 2. Hauptwirkungsfeld ist dabei die Förderung, Betreuung und Pflege von Menschen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes, insbesondere aufgrund ihrer Gebrechen, Behinderungen oder Erkrankungen der Hilfe aus christlicher Nächstenliebe und Verantwortung bedürfen. 3. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben nach Absatz 1 insbesondere durch: 1. Betrieb und Unterhalt von Sozialstationen, teilstationären und stationären Einrichtungen; 2. Ausübung der ambulanten Kranken-, Alten- und Familienpflege; 3. Beratung, ambulante Rehabilitation, Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung gebrechlicher, behinderter und kranker Menschen; 4. Förderung sozialer Anliegen von Caritas und Diakonie und Kooperation mit deren Verbänden und Einrichtungen; 5. Beteiligung an kirchlichen, mildtätigen oder gemeinnützigen Unternehmen; 6. Ausbildung, Fortbildung und Anleitung von voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern für die Erfüllung der in Ziffer 1 bis 3 genannten Aufgaben. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben trägt die Gesellschaft auch Sorge für ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern. |