Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Verwaltung, Bewirtschaftung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des Property Managements, Facility Managements und der technischen Objektbetreuung.