Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter von Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, abzuschließen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen in eigenem Vermögen, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung von Gesellschaften.